Wann gilt der Vollstreckungsschutz aufgrund der Corona-Pandemie?

Wegen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wenden die Finanzämter zurzeit gelockerte Stundungs- und Vollstreckungsregeln an. Privatpersonen und Unternehmen, die unmittelbar und nicht unerheblich von der Krise betroffen sind, können noch bis zum 31.12.2020 die Stundung ihrer fälligen Steuern beantragen. Die Finanzämter sind zudem dazu angehalten, bei unmittelbarer Krisenbetroffenheit des Steuerzahlers bis zum Jahresende von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen. Grundlage für diese Lockerung ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums ...