Was ist bei Spenden zu beachten?

Spenden und Mitgliedsbeiträge können mit bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Damit das Finanzamt des Spenders diese „milde Gabe“ anerkennt, muss sie der Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und anderer als besonders förderungswürdig anerkannter Zwecke dienen. Die Steuerberaterkammer Stuttgart hat dargelegt, welche Grundsätze für den Spendenabzug gelten: Art der Spende: Spenden können in Form von Geld, Sachleistungen oder durch den ...