Rechengrößen der Sozialversicherung 2026

Die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung wurden beschlossen. Damit gelten im Jahr 2026 folgende Werte: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf jährlich 69.750 € bzw. 5.812,50 € im Monat erhöht (2025: 66.150 €/5.512,50 €). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2026 auf jährlich 77.400 € bzw. monatlich 6.450 € (2025: 73.800 €/6.150 €). Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt Anfang des Jahres auf 101.400 €/Jahr bzw. 8.450 € im Monat (2025: ...