Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines vermieteten Einfamilienhauses

Die Sonderabschreibung für vermietete Neubauten wird nicht gewährt, wenn ein vermietetes Einfamilienhaus abgerissen und ein neues Einfamilienhaus errichtet wird, welches ebenfalls vermietet wird. Die Regelung über die Sonderabschreibung setzt nämlich voraus, dass der Bestand an Wohnungen auf dem Grundstück vermehrt wird. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit ein Urteil der ersten Instanz höchstrichterlich bestätigt. Hintergrund: Der Gesetzgeber gewährt für die Anschaffung oder Herstellung neuer ...