Scheidungskosten sind nicht mehr absetzbar

Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) dürfen Scheidungskosten ab 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Bis einschließlich 2012 waren zumindest die Kosten einer Scheidung und der Regelung des Versorgungsausgleichs (Zwangsverbund) als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Ab 2013 hatte der Gesetzgeber dann ein weitgehendes Abzugsverbot geschaffen, wonach Zivilprozesskosten nur noch bei existentieller Bedeutung steuerlich berücksichtigt werden können. Bisher war unklar, ob Scheidungskosten unter dieses ...