Praxisfragen zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen

Für Betriebsveranstaltungen wie Betriebsausflüge, Weihnachts- oder Jubiläumsfeiern gilt seit 2015 Folgendes: Zuwendungen, die Arbeitnehmer anlässlich solcher Veranstaltungen vom Arbeitgeber erhalten (z.B. in Form von Speisen, Getränken, Bühnenauftritten), können bis zu 110 € (Freibetrag) pro Betriebsveranstaltung und Teilnehmer steuerfrei bleiben; nur für die übersteigenden Kosten fällt (Lohn-)Steuer an. Das Bundesfinanzministerium hat in einem Antwortschreiben an die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft diverse Praxisfragen zur steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen ...