Wann liegt (k)ein unentgeltlicher 
Erwerb vor?

Wenn Immobilien des Privatvermögens innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist gekauft und wiederverkauft werden, ist der Wertzuwachs als privater Veräußerungsgewinn zu versteuern. Ausgenommen vom Steuerzugriff sind nur selbstgenutzte Immobilien. Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Tag der Anschaffung der Immobilie. Wird eine Immobilie unentgeltlich erworben (z.B. durch Erbfall), ist für den Fristbeginn das Datum maßgeblich, an dem der Rechtsvorgänger das Objekt erworben hat. Der Rechtsnachfolger tritt mit dem ...