Folgequartale dürfen auf Abrechnungsfehler untersucht werden

In einem Streitfall vor dem Bundessozialgericht (BSG) war eine vertragsärztliche Abrechnung auf ihre Plausibilität in zeitlicher Hinsicht geprüft worden. Die Prüfung ergab, dass der Arzt das maßgebliche Aufgreifkriterium bezogen auf die ärztliche Arbeitszeit an drei Tagen überschritten hatte. Die nähere Prüfung ergab zudem, dass diese Überschreitung auf der Nichtbeachtung einer Zeitvorgabe für den Arzt-Patienten-Kontakt beruhte. Das BSG hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung die Folgequartale ...