Für Menschen mit Behinderung gelten
ab 2021 Erleichterungen

Menschen mit Behinderung können Pauschbeträge geltend machen, statt ihre behinderungsbedingten Mehraufwendungen einzeln nachzuweisen. Der Gesetzgeber hat diese Pauschbeträge, deren Höhe vom Grad der Behinderung (GdB) abhängt, verdoppelt. Zudem wurde die veraltete Systematik hinsichtlich des GdB aktualisiert und an das Sozialrecht angeglichen. Diese Änderungen gehen auf das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen zurück. Ab 2021 können Steuerzahler mit einem GdB ...