Änderungen zum Kurzarbeitergeld 
verabschiedet

Als Reaktion auf die SARS-CoV-2-Ausbreitung hat die Bundesregierung Änderungen zum Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht, die vorerst bis Ende 2020 gültig sind. Konkret sieht das neue Gesetz folgende Maßnahmen vor: Wenn Patienten ausbleiben, kann eine Praxis Kurzarbeit anmelden, sofern mindestens 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes kann vollständig oder teilweise verzichtet werden. Zudem können auch ...