Vergebliche Prozesskosten können 
die Erbschaftsteuer mindern

Kosten, die einem Erben unmittelbar im Zusammenhang mit der Erlangung, Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses entstehen, sind bei der Erbschaftsteuerberechnung als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar. Laut Bundesfinanzhof (BFH) können auch Kosten eines Zivilprozesses abziehbar sein, wenn ein Erbe vermeintlich zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat. Im Streitfall hatte der Erblasser knapp vier Jahre vor seinem Tod seine Porzellansammlung einem städtischen Museum geschenkt. Nach ...