Selbstzahlende Kassenpatienten sind kein notwendiges Praxissubstrat

Betreibt eine Kassenärztin ihre Praxis seit Jahren nur noch stockend oder nur noch teilweise vertragsärztlich, kann der Zulassungsausschuss eine Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes ablehnen. Das Sozialgericht München hat die Klage einer Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten gegen die Ablehnung eines Nachbesetzungsantrags als unbegründet abgewiesen. Ausschlaggebend dafür waren kumulierte Zeiträume, in denen die Zulassung hälftig bzw. vollständig geruht hatte. Dazwischen gab es einen Zeitraum, in dem die ...