Neue Mindestlohngrenze kann in die Sozialversicherungspflicht führen

Bis zu einem Arbeitslohn von maximal 450 € pro Monat bleiben die durch einen Minijob erzielten Einkünfte abgaben- und sozialversicherungsfrei. Zum 01.01.2019 hat sich der ausnahmslos für alle Branchen geltende gesetzliche Mindestlohn von 8,84 € auf 9,19 € pro Stunde erhöht. Für Mini­jobber kann diese Anhebung durchaus Konsequenzen haben, denn bei gleichbleibender Arbeitszeit erzielen sie nun möglicherweise ein Monatseinkommen, das über der Minijobgrenze von 450 € pro Monat liegt. ...