Wie lassen sich Kosten einer Dauer­testamentsvollstreckung verteilen?

Erblasser können über eine Dauertestamentsvollstreckung regeln, dass ein Testamentsvollstrecker ihren Nachlass nach ihrem Tod für eine bestimmte Zeit verwaltet. Diese Bestimmung kann grundsätzlich für eine Dauer von maximal 30 Jahren nach dem Erbfall getroffen werden. Hinweis: Sinnvoll kann eine solche Regelung sein, wenn die Erben noch minderjährig oder geschäftsunerfahren sind. Der Erblasser kann so verhindern, dass sich die Eltern eines minderjährigen Erben am Nachlass bereichern. ...