Falsche Abrechnungen und Hygienemängel rechtfertigen Zulassungsentzug

Das Landessozialgericht Bayern (LSG) hat geklärt, wann eine grobe Verletzung der kassenärztlichen Pflichten vorliegt, die die Entziehung der vertragsärztlichen Versorgung rechtfertigt. Bei dem Augenarzt im Urteilsfall war es wiederholt zu sachlich-rechnerischen Berichtigungen aufgrund von Plausibilitätskontrollen gekommen. Zudem hatte das Ordnungsamt die Durchführung von Operationen und invasiven Eingriffen in den Praxisräumen aufgrund gravierender Hygienemängel untersagt. Gegen den Augenarzt waren darüber hinaus verschiedene Strafverfahren anhängig, unter anderem ...