Keine gesenkten Nachweishürden 
bei auswegloser Erkrankung

Krankheitskosten erkennt das Finanzamt nur dann als außergewöhnliche Belastungen an, wenn der Steuerzahler deren Zwangsläufigkeit nachweisen kann. Als Faustregel gilt: Je weniger offensichtlich der Zusammenhang zwischen den Kosten und einer Krankheit erscheint, desto höher sind die Nachweishürden. Ausgaben für übliche medizinische Behandlungen (z.B. Kariesbehandlungen) müssen dem Fiskus nicht gesondert nachgewiesen werden. Dagegen sind Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel im engeren Sinne (z.B. Hörgeräte) durch ...

Selbstgetragene Krankheitskosten sind keine Versicherungsbeiträge

Beitragsrückerstattung Viele privat Krankenversicherte reichen ihre Krankheitskosten bewusst nicht bei ihrer Krankenversicherung ein, um sich später eine Beitragsrückerstattung zu sichern. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) dürfen Versicherte diese freiwillig getragenen Kosten aber nicht als Sonderausgaben abziehen. Geklagt hatte ein privat krankenversichertes Ehepaar, das im Jahr 2013 Krankheitskosten von 635 € selbst getragen hatte, um in den Genuss einer Beitragsrückerstattung zu kommen. Der BFH lehnte die steuermindernde ...