Wie sind Hintergrunddienste 
zu vergüten?

Wie der Hintergrunddienst eines Klinikarztes zu vergüten ist und ob dabei der Umfang der vom Arbeitgeber angeordneten Aufenthaltsbeschränkung eine Rolle spielt, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Maßgeblich sind hier die Vorgaben des Arbeitgebers: Verlangt die Klinik von dem Arzt, einen dienstlichen Telefonanruf anzunehmen und damit die Arbeit unverzüglich aufzunehmen (ohne eine konkrete zeitliche Vorgabe), ist damit keine räumliche Aufenthaltsbeschränkung verbunden, es liegt nur eine Rufbereitschaft ...