Keine Fahrtenbuchmethode bei geschätzten Benzinkosten

Die Anwendung der Fahrtenbuchmethode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Nutzung eines Dienstwagens für private Zwecke ist nicht zulässig, wenn die tatsächlichen Kfz-Kosten nicht durch Belege nachgewiesen, sondern zum Teil lediglich geschätzt werden. Der Vorteil des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzungsmöglichkeit kann dann nur mit der sog. 1 %-Methode bewertet werden, bei der pro Monat 1 % des inländischen Listenpreises zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer ...

Kostendeckelung bei geleastem Kfz mit Leasingsonderzahlung

Eine Deckelung des sich nach der sog. 1 %-Methode ergebenden Entnahmewerts für die private Kfz-Nutzung auf die tatsächlichen Kfz-Kosten setzt bei einer Leasingsonderzahlung im Rahmen einer Einnahmen-Überschussrechnung voraus, dass bei den tatsächlichen Kfz-Kosten auch die Leasingsonderzahlung anteilig berücksichtigt wird; zu diesem Zweck ist die Leasingsonderzahlung auf die Dauer des Leasingvertrags rechnerisch zu verteilen. Die Sonderzahlung erhöht also bei der Prüfung der Kostendeckelung die tatsächlich entstandenen ...