Bundesrat verabschiedet Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz

Anfang Juni wurde das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz verkündet. Die meisten Änderungen betreffen die Entlastung beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalertragsteuer. Neben einer Konzentration der Erstattungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern soll die Antragsbearbeitung ab 2024 vollständig digitalisiert sein. Der Gesetzgeber hat die Gelegenheit genutzt, weitere steuerliche Änderungen in das Gesetz einzufügen, so unter anderem: Für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen bis zu 1.500 € wurde die Zahlungsfrist bis zum 31.03.2022 verlängert. ...