Keine Schenkungsteuer bei Einladung zu einer Luxuskreuzfahrt

Stellen Sie sich vor, jemand würde Sie zu einer mehrmonatigen Luxuskreuzfahrt einladen. An sich ist das eine schöne Vorstellung, oder? Allerdings würde sich dann die Frage stellen, ob das eine steuerpflichtige Schenkung ist. Jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte bereichert wird, gilt nämlich als Schenkung. Ob für eine solche Reise Schenkungsteuer anfällt, hat kürzlich das Finanzgericht Hamburg (FG) geklärt. Der Kläger unternahm mit ...