Aufwendungen des Arbeitnehmers für Stellplatzmiete des Dienstwagens

Der BFH entscheidet: Vom Arbeitnehmer selbst getragene Stellplatzmiete für einen privat nutzbaren Dienstwagen mindert den geldwerten Vorteil aus der 1 %-Regelung nicht.

Zahlt ein Arbeitnehmer die Stellplatzmiete für einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf, mindert die Stellplatzmiete nicht seinen geldwerten Vorteil, der sich aus der privaten Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens ergibt. Hintergrund Kann der Arbeitnehmer einen Dienstwagen für Privatfahrten nutzen, muss er den sich hieraus ergebenden geldwerten Vorteil nach der sog. 1 %-Methode versteuern, d. h. mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises (zuzüglich der Kosten für ...

Wenn der Arbeitgeber Beiträge für 
angestellte Berufsträger übernimmt

Auch angestellte Berufsträger müssen einige Kosten zwangsläufig tragen. Dazu gehören zum Beispiel neben den Aufwendungen für die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung auch die Kammerbeiträge. Solche Zwangsaufwendungen waren kürzlich Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Finanzgericht Münster (FG). Entscheidend ist immer, wer die genannten Aufwendungen trägt. Sofern der angestellte Berufsträger sie selbst übernimmt, ist der Arbeitgeber fein raus. Sofern jedoch der Arbeitgeber die Kosten trägt, kann es unter Umständen ...

Arbeitsverhältnisse zwischen 
„nahestehenden fremden Dritten“

Arbeitnehmer können neben Geld auch geldwerte Vorteile als Lohnbestandteile erhalten. In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Niedersachsen (FG) bekam eine Minijobberin sogar ausschließlich einen geldwerten Vorteil für ihre Arbeit: Sie durfte das Firmenfahrzeug sowohl beruflich als auch privat nutzen. Der Vorteil aus dieser Nutzungsmöglichkeit wurde nach der 1-%-Regelung ermittelt und betrug 400 € im Monat, weil das Fahrzeug einen Bruttolistenpreis von knapp 40.000 € hatte. Das Finanzamt ...