Social Freezing ist 
umsatzsteuerpflichtig

Fruchtbarkeitsbehandlungen sind in Deutschland als Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Das Bundesfinanzministerium hat darauf hingewiesen, dass diese Steuerbefreiung nicht für das „Social Freezing“ - also das vorsorgliche Einfrieren von unbefruchteten Eizellen ohne medizinischen Grund - gilt. Der Bundesfinanzhof hat zwar im Jahr 2015 entschieden, dass eine Lagerung von eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung umsatzsteuerfrei sein kann. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist ...