Dauerhafte Verluste bei Vermietung an eine Hotelbetriebsgesellschaft

Vermietungsverluste erkennt das Finanzamt an, wenn Sie die Absicht haben, Einkünfte zu erzielen. Ist die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses auf Dauer angelegt, muss der Fiskus diese Absicht grundsätzlich unterstellen.  In einem Streit vor dem Finanzgericht Hessen (FG) ging es um dauerhafte Verluste des Vermieters einer in einem Hotelkomplex gelegenen Ferienwohnung. Seit 1993 hatte er die Wohnung an eine Hotelbetriebsgesellschaft vermietet. Die Höhe der ...