Steuerbefreiung für die Lieferung von Blutplasma Das europäische Recht sieht eine Steuerbefreiung für die Lieferung von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch vor, die auch Blutplasma umfasst. Diese Steuervergünstigung setzt aber voraus, dass das Plasma zu therapeutischen Zwecken geliefert wird. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2016 entschieden, dass die Vorschrift eingeschränkt auszulegen ist. Die Lieferung ist nicht steuerfrei, wenn es sich um Blutplasma handelt, das zwar aus menschlichem Blut gewonnen wurde, ...