Krankenhausbetreiberin muss Mehrkosten einer Urlaubsreise tragen

In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall ging es um die Erstattung der aufgrund einer Behinderung entstandenen Mehrkosten einer Urlaubsreise. 1988 war es bei der Geburt der Geschädigten zu fehlerhaften medizinischen Behandlungen gekommen, wodurch das Kind eine schwere Behinderung erlitt. In der Folgezeit wurde mit der Krankenhausbetreiberin ein Vergleich geschlossen, der Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen detailliert regelte. Unter anderem verpflichtete sich die Krankenhausbetreiberin zur Übernahme medizinisch ...