50.000 € Schmerzensgeld für eine 
70-jährige Patientin

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (OLG) hat geklärt, wie hoch das Schmerzensgeld nach einem Befunderhebungsfehler ausfallen kann und nach welchen Kriterien es sich berechnet. Der Kläger im Urteilsfall machte für seine verstorbene Ehefrau Schmerzensgeld gegen den behandelnden Arzt geltend. Die Patientin war im Herbst 2010 wegen undefinierbarer Schmerzen in einem geschwollenen rechten Oberschenkel in die orthopädische Fachpraxis des Beklagten überwiesen worden. Dort wurde im Oktober nur ein ...