Informationspflicht besteht auch nach Behandlungsende

Wie hat ein Arzt zu reagieren, wenn er zu einem Patienten nach Ende des Behandlungsvertrags Arztbriefe mit bedrohlichen Befunden und gegebenenfalls angeratener Behandlung erhält? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) im folgenden Fall beantwortet. Ein Patient suchte seine Hausärztin mit Beschwerden im linken Bein und Fuß auf und wurde von ihr an einen Facharzt überwiesen. Eine Untersuchung zeigte eine Geschwulst in der linken Kniekehle, die ...