Nachbesetzungskriterien eines 
Vertragsarztsitzes konkretisiert

Das Bundessozialgericht (BSG) hat konkretisiert, welche Regeln für die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) gelten. Im Urteilsfall bestand die BAG aus zwei Partnerinnen (Fachärztinnen für Chirurgie), die beide mit einem vollen Versorgungsauftrag vertragsärztlich tätig waren. Bis zu seinem Tod im Mai 2015 gehörte ein weiterer Facharzt für Chirurgie mit vollem Versorgungsauftrag der BAG an. Dieser lag jedoch in den relevanten Quartalen krankheitsbedingt nur ...