Bemessungsgrundlage für die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Die Bemessungsgrundlage für steuerfreie Zuschläge zur Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist der arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitslohn. Es kommt für den Umfang der Steuerfreiheit nicht darauf an, ob der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zugeflossen ist oder aber z. B. im Rahmen einer Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber an eine Unterstützungskasse zugunsten des Arbeitnehmers gezahlt worden ist. Hintergrund: Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die neben dem Grundlohn ...

Arbeitgeberleistungen für Deutschkurse zur beruflichen Integration

Als Arbeitgeber können Sie die Kosten beruflicher Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer Arbeitnehmer übernehmen oder bezuschussen. Diese Zuwendungen müssen nicht als Arbeitslohn versteuert werden, wenn die Bildungsmaßnahmen in Ihrem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse durchgeführt werden. Davon ist auszugehen, wenn die Bildungsmaßnahme die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers in Ihrer Praxis erhöht. Unerheblich ist, an welchem Ort die Bildungsmaßnahme durchgeführt wird. Laut Bundesfinanzministerium können auch vom Arbeitgeber finanzierte Deutschkurse ...