Honorarärzte im Krankenhaus sind 
regelmäßig sozialversicherungspflichtig

Bei einer Tätigkeit als Arzt ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht von vornherein wegen der besonderen Qualität der ärztlichen Heilkunde als Dienst „höherer Art“ ausgeschlossen. Ein entscheidendes Kriterium zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht ist laut Bundessozialgericht (BSG), ob die Betroffenen weisungsgebunden bzw. in eine Arbeitsorganisation eingegliedert sind. Das sei bei Ärzten im Krankenhaus der Fall, weil sie durch die dortigen Strukturen keinen unternehmerischen Einfluss hätten. Anästhesisten seien ...