Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers Der Abschluss einer Berufshaftpflicht- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung durch den Arbeitgeber zur Absicherung des eigenen Risikos führt beim Arbeitnehmer nicht zu Arbeitslohn. Dies hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Fällen entschieden, die eine Rechtsanwalts-GmbH und deren Rechtsanwälte sowie ein Krankenhaus und dessen Klinikärzte betrafen. Hintergrund: Zum Arbeitslohn gehören auch geldwerte Vorteile, wenn sie für die Arbeitsleistung gewährt werden. Streitfälle: Im ersten Fall ging es um eine ...
Abfindung bei Auszahlung in zwei Teilbeträgen Die Steuerbegünstigung für eine Abfindung wird auch dann gewährt, wenn ein Teilbetrag der Abfindung in einem anderen Jahr ausgezahlt wird und dieser Teilbetrag nur eine geringfügige Nebenleistung darstellt. Die Steuerbegünstigung wird dann jedoch nur für die Hauptleistung gewährt. Hintergrund: Außerordentliche Einkünfte werden mit einem günstigeren Steuersatz besteuert (sog. Tarifermäßigung), so dass die Progressionsbelastung, die durch die außerordentlichen Einkünfte entsteht, gemildert wird. Zu den außerordentlichen Einkünften ...
Kosten einer beruflichen und privaten Feier Und noch einmal Party: Die Kosten für eine Feier, mit der zum einen eine berufliche Prüfung und zum anderen der Geburtstag gefeiert wird, sind anteilig abziehbar. Der Umfang des Abzugs richtet sich dann nach dem Anteil der aus dem beruflichen Umfeld stammenden Gäste an der Gesamtteilnehmerzahl. Hintergrund: Beruflich veranlasste Kosten sind absetzbar, nicht aber private Kosten. Besteht sowohl ein beruflicher als auch ein privater Zusammenhang, ...
Neues zu Betriebsveranstaltungen Kürzlich hat sich das Bundesfinanzministerium (BMF) zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 2015 geäußert. Hintergrund: Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter, z. B. Betriebsausflüge oder Jubiläums- oder Weihnachtsfeiern. Der Gesetzgeber gewährt seit dem 1. 1. 2015 einen Freibetrag von 110 € pro Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung allen Angehörigen des ...