Wann wird der Gewinn aus einem 
Praxisverkauf ermäßigt besteuert?

Wenn Freiberufler ihre Praxis verkaufen, können sie den dabei entstehenden Veräußerungsgewinn mit einem ermäßigten Einkommensteuersatz versteuern. Hierfür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen müssen die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit (z.B. der Patientenstamm) entgeltlich und endgültig auf den Käufer übertragen werden. Zum anderen muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit im bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellen. Ein selbständig tätiger Steuerberater, ...