Aufteilungsgebot bei Hotelleistungen
Der EuGH bestätigt das deutsche Aufteilungsgebot: Hotel-Nebenleistungen wie Frühstück, Parkplatz oder Saunanutzung dürfen mit 19 % statt 7 % Umsatzsteuer besteuert werden – auch im Pauschalpreis.
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Der EuGH bestätigt das deutsche Aufteilungsgebot: Hotel-Nebenleistungen wie Frühstück, Parkplatz oder Saunanutzung dürfen mit 19 % statt 7 % Umsatzsteuer besteuert werden – auch im Pauschalpreis.
Der BFH entscheidet: Eine Verabschiedungsfeier ist kein Arbeitslohn, wenn sie als Fest des Arbeitgebers ausgestaltet ist – auch nicht für die anteiligen Kosten von Arbeitnehmer und Familienangehörigen.
Der BFH entscheidet: Vom Arbeitnehmer selbst getragene Stellplatzmiete für einen privat nutzbaren Dienstwagen mindert den geldwerten Vorteil aus der 1 %-Regelung nicht.
Der BFH entscheidet: Stellplatzkosten am Zweitwohnsitz sind zusätzlich zu den auf 1.000 € monatlich begrenzten Unterkunftskosten als Werbungskosten abziehbar.