Rechtsberatung für Krankenhäuser und Kliniken
Das Team der Rechtsberatung ist spezialisiert auf die rechtliche Beratung von Krankenhäusern und Kliniken. Darüber hinaus wirken wir in der Vertragsgestaltung und Prüfung von Verträgen aller Art mit. Wir prüfen und begleiten öffentliche Fördermittelverfahren und übernehmen Verhandlungen mit Kommunen und Ministerien.
Darüber hinaus kümmern wir uns um die Prüfung und Begleitung von arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und um die Abwicklung von Pflegehaftpflichtfällen.
Unser gesamtes Leistungsspektrum umfasst folgende Bereiche und Themen:
- Apothekenrecht
- Arbeitsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Medizinrecht
- Arztrecht
Rechte und Pflichten im Behandlungsvertragsverhältnis
Vertragsgestaltungen für Ärzte und Zahnärzte - Krankenhausrecht
rechtliche Beratung von Krankenhäusern
Vertragsgestaltung und Prüfung von Verträgen aller Art - Vertragsarztrecht
Zulassungswesen, Prüfwesen, Disziplinarwesen, Honorarwesen - Mietrecht
- Pflegerecht
Beratung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
rechtliche Beratung zur Pflegedokumentation, zu MDK-Prüfungen etc. - Sozialrecht
gesetzliche Krankenversicherung
Invaliditätsrenten / Berufsunfähigkeitsrenten
gesetzliche Unfallversicherung
Pflegeversicherung (Pflegeleistungsrecht, Pflegestufen)
ambulante und stationäre medizinische Versorgung
ambulante und stationäre pflegerische Versorgung
integrierte Versorgung
neue Versorgungsformen und -strukturen in Medizin und Pflege - Versicherungsrecht
Unfall-, Verkehrs-, Berufsunfähigkeits- und privates Haftpflichtrecht - Arzthaftungsrecht
Arzthaftpflichtfälle im ambulanten und stationären Bereich
Vertretung der ärztlichen Seite
Pflegehaftungsrecht
Pflegehaftpflichtfälle im ambulanten und stationären Bereich - Verwaltungsrecht
öffentliche Förderung - Verhandlungen mit Kommunen und Ministerien
- Krankenhausrecht