Erweiterung der Zugangsvoraussetzungen der Altenpflegeausbildung
Der Deutsche Bundestag hat am 17.6.2009 eine Änderung des Altenpflegegesetzes beschlossen, die eine Altenpflegeausbildung auch mit einem zehnjährigen Hauptschulabschluss ermöglicht.
In der Begründung des Änderungsantrages heißt es:
"Mit der Änderung wird als Zugangsvoraussetzung zu der Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz neben der bislang bereits aufgeführten abgeschlossenen zehnjährigen Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, nunmehr auch eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung aufgenommen. Damit können auch Schülerinnen und Schüler aus Bundesländern, die einen solchen zehnjährigen Hauptschulabschluss ermöglichen, eine Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz beginnen.
Die Regelung soll neben vielfältigen anderen Maßnahmen dazu beitragen, mehr Jugendliche für die Altenpflegeausbildung zu gewinnen. Sie ermöglicht der benannten Personengruppe einen direkten Einstieg in diese Fachkraftausbildung, der ihr bisher nur über eine erfolgreich abgeschlossene Altenpflege- oder Krankenpflegehilfeausbildung oder eine andere mindestens zweijährige Berufsausbildung gewährt wurde.
Die Qualität der Ausbildung, an deren Ende die Staatsprüfung steht, bleibt erhalten, da inhaltliche Anforderungen und Ausbildungsstruktur nicht geändert werden. Damit wird sichergestellt, dass die Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung über die für die Berufsausübung notwendigen Kompetenzen verfügen".
Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 16/12256 vom 16.6.2009