Kosten krankheitsbedingter Heimunterbringung sind auch ohne ständige Pflegebedürftigkeit als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Kosten krankheitsbedingter Heimunterbringung - von Dirk Stern

Gemäß BFH-Urteil vom 13.10.2010 Az. VI R 38/09 führt die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenheim zu Krankheitskosten, die steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können. Voraussetzungen hierfür sind, dass der Heimaufenthalt a) aufgrund ärztlicher Bescheinigung festgestellt und b) infolge der Erkrankung notwendig gewesen ist. Hinsichtlich der Abzugsfähigkeit ist weiterhin zu beachten, dass die zumutbare Belastung als auch die so genannte Haushaltsersparnis überschritten werden.

Mit dem neuen Urteil rückt der BFH von seinen bisherigen strengen Grundsätzen ab, wonach der Abzug von Pflegekosten die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „H“ oder „Bl“ voraussetzt.

Verantwortlich für den Inhalt ist die BBRB Steuerberatungsgesellschaft mbH.

Bitte geben Sie ein Stichwort oder einen Suchbegriff ein.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Haben Sie weitere Fragen zum Steuerrecht?

Unsere Mitarbeiter sind jederzeit gerne bereit, alle Ihre Fragen zu beantworten.

Wenden Sie sich an
Frau Christin Bührung oder
Herrn Axel Beck

Telefon:
0385 - 731 48 10

E-Mail:
schwerin-stb@gmb-beratung.de